Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr von und mit Frau Judith Thamer, FloraLaVie e.U., Fasanweg 12, A-9201 Krumpendorf am Wörthersee (im Folgenden: FLORALAVIE, Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese können vom Vertragspartner abgespeichert oder ausgedruckt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit FLORALAVIE, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Unser Vertragspartner wird nachfolgend „VERTRAGSPARTNER“, „Übernehmer“, „Abonnent“ oder „Sie“ genannt, bei Regelungen, die alleine zugunsten von Verbrauchern iSd § 1 KSchG gelten, auch „Verbraucher“.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von VERTRAGSPARTNER – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von FLORALAVIE ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E-Mail, Telefax) ausreichend.
VERTRAGSPARTNER erklärt ausdrücklich, diese Website nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Nutzung zu verwenden. Rechtsmissbräuchliche Verwendung der Website, wie unbefugte Manipulationen, unrichtige Angabe von Daten, unbefugte Angabe von Daten dritter Personen etc. führen zu Ersatzansprüchen von FLORALAVIE gegen den VERTRAGSPARTNER hinsichtlich des uns aus der missbräuchlichen Verwendung entstandenen Schadens.
§ 2. Definitionen
Website: www.floralavie.at (.com) und deren Subseiten
Waren: Sämtliche Waren, insbesondere Blumensträuße und Schnittblumen, sofern FLORALAVIE als Lieferantin bzw. Verkäuferin auftritt . Andernfalls umfasst dieser Begriff sämtliche Waren, die FLORALAVIE als Käuferin oder sonst als Empfängerin entgegennimmt.
Geistiges Eigentum: die Gesamtheit aller exklusiven und/oder nicht exklusiven, ausschließlichen und/oder nicht ausschließlichen, gesetzlichen und/oder vertraglichen Schutzrechte, die FLORALAVIE an geistigen Erzeugnissen, Mustern, Modellen, Namen, Kennzeichen, Ideen, Entwürfen, etc. zukommen
Verbraucher: jeder VERTRAGSPARTNER, der mit FLORALAVIE nicht für Zwecke seines Unternehmens in geschäftliche Beziehung tritt
§ 3. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
1. Angebot
Angebote von FLORALAVIE sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung von VERTRAGSPARTNER gilt erst mit der FLORALAVIE Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. FLORALAVIE ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Hierüber verständigt FLORALAVIE den VERTRAGSPARTNER.
2. Kostenvoranschlag
FLORALAVIE erstellt einen Kostenvoranschlag nach bestem Fachwissen, übernimmt jedoch gegenüber VERTRAGSPARTNER keine Gewähr für die Richtigkeit. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird FLORALAVIE den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3. Vertragsabschluss
Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder kann FLORALAVIE die Bestellung aus sonstigen Gründen nicht bearbeiten, sendet FLORALAVIE an VERTRAGSPARTNER eine Fehlermeldung per E-Mail. Vor dem endgültigen Absenden der Bestellung erhält VERTRAGSPARTNER die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält VERTRAGSPARTNER direkt im Zuge des Bestellvorganges. Durch Anklicken des Buttons ‚Kostenpflichtig bestellen‘ geben sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellformular angegebenen Waren ab. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird VERTRAGSPARTNER darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich versendet“ benachrichtigt. Wenn VERTRAGSPARTNER eine Bestellung auf der Website aufgibt, erhält er von FLORALAVIE ein E-Mail an die von ihm bekanntgegebene Adresse, die den Eingang der Bestellung bestätigt und in ihren Einzelheiten anführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch FLORALAVIE dar, sondern soll VERTRAGSPARTNER nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. FLORALAVIE kann Ihre Bestellung durch Versand einer Bestätigung über den Vertragsabschluss und Versand der Waren (Vertragsbestätigung) per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen, wobei VERTRAGSPARTNER diesfalls die Vertragsbestätigung mit der Lieferung erhält.
Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen / Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der zuvor ausgewählten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme durch FLORALAVIE dar.
Sollte aus von FLORALAVIE nicht zu vertretenden Gründen die Versendung einer vom VERTRAGSPARTNER bestellten Ware nicht möglich sein, so wird diese in der Versandbestätigung nicht angeführt. Über Waren, die in der Versandbestätigung nicht enthalten sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. FLORALAVIE führt den Auftrag zum vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Vertragsbestätigung aus. Sollte FLORALAVIE dies nicht bewerkstelligen können, so wird der VERTRAGSPARTNER hierüber unverzüglich per E-Mail informiert.
§ 4. Blumenabo
Mit Bestätigung des Abonnements durch FLORALAVIE und Bezahlung des vollständigen Abo-Preises kommt der Abonnementvertrag zustande. Lieferung, Abnahme und Bezahlung werden für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Sie beziehen das Blumenabo zum jeweils gültigen Bezugspreis für die beim jeweiligen Angebot angegebene Bezugsdauer,- bis es durch Zeitablauf endet.
Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung sowie die Zahlung des Abonnementpreises rechtzeitig bei FLORALAVIE eingegangen sind. Rechtzeitig eingelangt sind die Bestellung und Zahlung für Lieferung bis Freitag derselben Woche bis Dienstag 18:00 Uhr, für Lieferung bis darauffolgenden Montag/Dienstag bis Donnerstag 18:00 Uhr. Zwischen der Bestätigung des Abonnements und der ersten Lieferung liegen mindestens sieben Tage. FLORALAVIE hat das Recht, den Abonnement-Antrag eines potentiellen Abonnenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Zustellung der Ware laut Abonnement erfolgt frei Haus. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet FLORALAVIE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Lieferungen im Rahmen des Blumenabos erfolgen ausschließlich in jenen Abständen wie auf der Website angeboten. Eine Lieferung in kürzeren oder längeren Abständen ist im Rahmen des Blumenabos nicht vorgesehen.
Lieferungen im Rahmen des Blumenabos erfolgen weiters nur in den auf der Website angegebenen Lieferzeiträumen, den dort angeführten Liefertagen sowie zu den dort angegebenen Lieferzielen. Ein Anspruch von VERTRAGSPARTNER auf Lieferung außerhalb der Lieferzeiten oder außerhalb der auf der Website angegebenen Regionen / politischen Gemeinden besteht nicht.
Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch.
Die Möglichkeit zum Pausieren des Blumenabos besteht nur, wenn VERTRAGSPARTNER folgende Vorgehensweise einhält: VERTRAGSPARTNER sendet mindestens sieben Tage vor der nächsten Warenlieferung unter Angabe von Gründen eine E-Mail mit dem Betreff „Pausieren des Abos“ an die auf der Website angegebenen E-Mail-Adresse von FLORALAVIE. FLORALAVIE behält sich vor, ein Pausieren des Blumenabos abzulehnen, wenn FLORALAVIE die angegebenen Gründe für nicht relevant befindet.
§ 5. Geheimhaltung
VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von FLORALAVIE zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur FLORALAVIE bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von FLORALAVIE Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich VERTRAGSPARTNER, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit FLORALAVIE oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von FLORALAVIE aufrecht.
§ 6. Waren
Die auf Lichtbildern der Website gezeigten Waren sind lediglich Beispiele für die Waren, welche tatsächlich von FLORALAVIE geliefert werden. Aus einem Abweichen dieser Beispiele vom tatsächlich gelieferten Produkt kann VERTRAGSPARTNER keine wie immer gearteten Ansprüche gegen FLORALAVIE ableiten.
Waren, die von den aktuell auf der Website gezeigten Waren abweichen, können nur auf gesonderte Bestellung und Vereinbarung mit FLORALAVIE erworben werden.
§ 7. Preise und Fälligkeit
Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Es gilt die aktuell gültige FLORALAVIE Preisliste, wie sie auf der Website abrufbar ist.
Der Kaufpreis ist im Vorhinein mit Abschluss der Bestellung fällig. Der Fälligkeitstermin für den vollen Abonnementpreis ist das Datum der Bestellung des Abonnements. Vor vollständiger Bezahlung des Abonnementpreises und dessen Einlangen bei FLORALAVIE besteht kein Anspruch von VERTRAGSPARTNER auf Lieferung von Waren oder sonstige Leistungen durch FLORALAVIE.
Allfällige Gebühren, die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Versandkosten sind vom VERTRAGSPARTNER zu bezahlen und werden den Produktpreisen hinzugerechnet. Abweichend davon sind die Versandkosten im Abonnementpreis inkludiert.
Die von FLORALAVIE aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen und Lieferungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug im Sinne des österreichischen Umsatzsteuergesetztes (UstG), soweit ein Verbraucher diese anfordert.
Preisgleitung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2004 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle auf- oder abzurunden.
Bei einer Preisanpassung (Senkung/Erhöhung) während der Vertragszeit eines Blumenabos ist der vom Zeitpunkt der Anpassung an gültige Abopreis zu entrichten; der neue Abopreis gilt ab der nächsten Fakturierung. Auf eine Preisanpassung wird hingewiesen. Hinweis für Verbraucher: Die Abonnementgebühr setzt sich aus Kosten (Personal-, Pflanzen-, Zustell-, Energie, Treibstoff-, Raumkosten, etc.), Gebühren und Steuern zusammen. Bei Veränderungen der Kosten, Gebühren und Steuern durch sachlich gerechtfertigte Umstände, die nicht im Einflussbereich von FLORALAVIE liegen, erhöht bzw. senkt sich der Abonnementpreis entsprechend.
§ 8. Rechnungen
FLORALAVIE stellt die Rechnung auf elektronischem Wege an eine vom VERTRAGSPARTNER bekanntgegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse zu. VERTRAGSPARTNER verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. VERTRAGSPARTNER hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechnungen von FLORALAVIE an die angegebene E-Mai-Adresse zugestellt werden können, und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Elektronisch automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotiz etc.), werden von FLORALAVIE nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. VERTRAGSPARTNER hat FLORALAVIE eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird an die vom VERTRAGSPARTNER zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nicht bekanntgegebene Änderungen der E-Mail-Adresse gehen zulasten des VERTRAGSPARTNERS. FLORALAVIE haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. VERTRAGSPARTNER trägt das durch die Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. VERTRAGSPARTNER kann die elektronische Zusendung der Rechnung jederzeit per E-Mail widerrufen.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht FLORALAVIE das Recht zu, die noch nicht gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
§ 9. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz von FLORALAVIE, Fasanweg 12, A-9201 Krumpendorf.
Kosten und das Risiko des Transportes trägt VERTRAGSPARTNER. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der FLORALAVIE Netzwerkschnittstelle auf VERTRAGSPARTNER über.
§ 10. Abnahme und Teillieferung
VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, die von FLORALAVIE zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren als abgenommen. Abweichend davon geht auf einen Verbraucher die Verlust- und Beschädigungsgefahr erst mit Ablieferung der Ware über.
Stellt VERTRAGSPARTNER unmittelbar bei Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch FLORALAVIE beheben zu lassen. Ist VERTRAGSPARTNER Verbraucher, trifft ihn keine Rügepflicht.
FLORALAVIE Lieferungen und Leistungen sind teilbar. FLORALAVIE ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
Soweit VERTRAGSPARTNER Lieferungen an FLORALAVIE tätigt, gelten gelieferte Waren erst ab schriftlicher Bestätigung durch FLORALAVIE als abgenommen.
§ 11. Änderungen des Blumenabos durch VERTRAGSPARTNER
Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 10 Tage vorher bei FLORALAVIE eingegangen ist. VERTRAGSPARTNER hat an FLORALAVIE die neue Anschrift / den neuen Lieferort im Voraus mitzuteilen.
§ 12. Rücktrittbelehrung/Rücktrittsformular
Link: Widerrufsformular (PDF Version)
1. Rücktrittsrecht
Der Verbraucher (der Kunde) ist berechtigt gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 40% des Werklohnes ohne Angabe von Gründen von einem mit FLORALAVIE abgeschlossenen Vertrag bis 14 Werktage vor Vertragserfüllung zurückzutreten.
Die Stornogebühr wird mit der Anzahlung gegenverrechnet.
Wenn ein Rücktritt nicht 14 Werktage vor Vertragserfüllung schriftlich FLORALAVIE vorliegt, wird der vereinbarte Gesamtbetrag in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Rücktrittserklärung können weder Krankheit, noch andere schwerwiegende Gründe anerkannt werden.
Ein Verbraucher iSd § 1 KSchG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware (Blumenstrauß) in Besitz genommen hat, vom Abonnementvertrag zurücktreten. Der Tag der Übernahme wird in den Fristenlauf nicht einbezogen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung der Ware.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann an FLORALAVIE, Judith Thamer, FloraLaVie e.U., Fasanweg 12, A-9201 Krumpendorf am Wörthersee, per Brief oder per E-Mail (natuerlich@floralavie.at) erfolgen. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular auch unter www.floralavie.at/[…] downloaden oder elektronisch ausfüllen und übermitteln. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an FLORALAVIE ohne Angabe von Gründen genügt.
2. Rücktrittsfolgen
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher hat dieser kein Recht auf die Rückgabe der bereits zugestellten Ware, wenn diese verderblich ist; diesfalls muss der Verbraucher für deren Wert aufkommen. Sollte der Verbraucher verderbliche Ware dennoch zurücksenden, so gehen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten. Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, wird FLORALAVIE sämtliche geleisteten Zahlungen – mit Ausnahme jener, welche für bereits zugestellte verderbliche Ware geleistet wurden – unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich erstatten, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.
Abweichend davon erstattet FLORALAVIE dem Verbraucher alle zuvor von diesem für das vom Rücktritt betroffene Geschäft geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen zurück, wobei die Lieferkosten nur im Umfang der günstigsten Standardlieferung erstattet werden. FLORALAVIE kann das Zahlungsmittel wählen, das FLORALAVIE zur Rückerstattung verwendet, sofern dieses dem Verbraucher im Vergleich zu dem zuvor von diesem verwendeten Zahlungsmittel keine Mehrkosten verursacht. Voraussetzung für die Rückerstattung ist jedoch, dass Verbraucher ihm die Ware zuvor einlangend zurückstellt oder einen Nachweis über die erfolgte Rücksendung der Ware in Form einer Versandbestätigung der Post oder eines anderen Versanddienstes erbringt.
Verbraucher trifft jedenfalls die Pflicht zur Zahlung der Kosten der Rücksendung.
3. Ausschluss des Rücktrittsrechts
Bei einmaligen Bestellungen von Waren aufgrund von deren schneller Verderblichkeit und/oder weil diese nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden; für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, entfällt das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht), wenn die Waren nach der Lieferung entsiegelt worden sind; bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb Geschäftsräumen, wenn der Betrag Euro 50,- nicht übersteigt; Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn das Entgelt Euro 25,- nicht übersteigt oder wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt wurde.
§ 13. Vertragsdauer, Kündigung
Soweit ein Dauerschuldverhältnis zwischen FLORALAVIE und VERTRAGSPARTNER zustande kommt, insbesondere im Fall eines Blumenabos, endet dieses mit dem Ablauf der bedungenen Vertragslaufzeit. FLORALAVIE und der Abonnent sind berechtigt, das Abonnement bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Zahlungsverzug, Insolvenz einer der Vertragsparteien) mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
§ 14. Geistiges Eigentum
FLORALAVIE stehen exklusiv alle Nutzungsrechte am geistigen Eigentum zu, welches an dieser Website und den darauf befindlichen Inhalten besteht. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Namen FLORALAVIE, die Wortmarke FLORALAVIE (AT291437), diese AGB sowie Lichtbilder von Blumensträußen. VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, jegliche Nutzung der Inhalte dieser Website zu unterlassen.
§ 15. Verzug
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist FLORALAVIE berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und Mahngebühren in der Höhe von 5 Euro pro Mahnung zu verrechnen.
Weiters werden aushaftende Forderungen über Inkassoinstitute, Rechtsanwalt und/oder Gericht weiter betrieben. Für Kosten der Inkassoinstitute kommen die gem. der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen geltenden Höchstsätze zur Anwendung, für Rechtsanwälte die Tarife des RATG, für Gerichte die Gebühren laut GGG.
Ist VERTRAGSPARTNER ein Verbraucher, so ist FLORALAVIE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % per anno zu verrechnen; ist VERTRAGSPARTNER aber Unternehmer, so ist FLORALAVIE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen.
5. Lieferverzug
Die Lieferfristen und -termine werden von FLORALAVIE nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an VERTRAGSPARTNER.
Sofern FLORALAVIE während der Bearbeitung einer Bestellung davon Kenntnis erlangt, dass die vom VERTRAGSPARTNER bestellte Ware nicht verfügbar ist, so wird VERTRAGSPARTNER über diesen Umstand schriftlich per E-Mail informiert.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch VERTRAGSPARTNER wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 14-tägigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen; bei einem Verbraucher genügt Email. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
Ist VERTRAGSPARTNER Verbraucher, und erfolgt die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer 30-tägigen Frist nach Vertragsabschluss, kann der Verbraucher den Unternehmer auffordern, die Lieferung binnen einer 14-tägigen Frist vorzunehmen. Verstreicht diese Nachfrist ohne Erfolg, so kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.
Diese Verpflichtung zur Nachfristsetzung entfällt für Verbraucher, wenn FLORALAVIE die Lieferung verweigert, wenn die vereinbarte Lieferfrist unter Berücksichtigung aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände wesentlich ist oder wenn Verbraucher FLORALAVIE gegenüber mitgeteilt hat, dass die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins für ihn wesentlich ist. In diesen Fällen hat Verbraucher eine sofortige Rücktrittsmöglichkeit.
6. Annahmeverzug
Es wird lediglich ein Zustellversuch vorgenommen.
Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von zwei Tagen auf Gefahr und Kosten von VERTRAGSPARTNER gelagert, wofür FLORALAVIE eine Lagergebühr von EUR 5,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist FLORALAVIE berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Zu einer weiteren Zustellung ist FLORALAVIE diesfalls nicht verpflichtet; vielmehr trifft VERTRAGSPARTNER die Pflicht, die Ware am Sitz von FLORALAVIE abzuholen. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 50 % des Rechnungsbetrages, exkl. Ust, als vereinbart.
§ 16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom VERTRAGSPARTNER nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung, sofern FLORALAVIE kurzlebige Waren liefert.
Auftretende Mängel an von FLORALAVIE gelieferten Waren sind von VERTRAGSPARTNER – sofern dieser Unternehmer ist und es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft handelt – unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Die unverzügliche Rügepflicht gemäß § 377 UGB wird für FLORALAVIE als Empfängerin von Waren vertraglich ausgeschlossen.
FLORALAVIE ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Abweichend davon ist FLORALAVIE nach Wahl des Verbrauchers zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verpflichtet. FLORALAVIE ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Verbraucher mit sich bringen würde. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Verbraucher nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Sofern FLORALAVIE Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem. der gültigen Preisliste FLORALAVIEs nach Aufwand verrechnet.
§ 17. Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist FLORALAVIE in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FLORALAVIE ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von VERTRAGSPARTNER von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet FLORALAVIE nicht.
Abweichend davon haftet FLORALAVIE einem Verbraucher gegenüber bei Sach- und Vermögensschäden nur dann nicht für Fälle leichter Fahrlässigkeit, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Haftung verjährt diesfalls binnen 3 Jahren ab Kenntnis von VERTRAGSPARTNER von Schaden und Schädiger.
Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
§ 18. Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von FLORALAVIE vereinbart. Für Verbraucher gilt der Verbrauchergerichtsstand gemäß § 14 KSchG am Sitz des Verbrauchers.
2. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 19. Änderungen der AGB
FLORALAVIE ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.
Für Abonnenten, die keine Verbraucher sind, gilt, dass FLORALAVIE diese Änderung auch auf laufende Blumenabos anwenden kann. FLORALAVIE ist dazu verpflichtet, Abonnenten rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich (gilt auch per E-Mail) davon zu informieren. Dem Abonnenten steht sodann eine Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der Frist von 4 Wochen schriftlich (gilt auch per E-Mail) der Änderung widersprechen. Auf diesen Umstand weist FLORALAVIE in der Verständigung gesondert hin. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch den Abonnenten finden die geänderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.
FLORALAVIE kann folgende Vertragsinhalte nicht mittels Änderung der AGB ändern: Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); die Kündigungsmöglichkeiten des Abonnenten. Allfällige Preisanpassungen erfolgen ausschließlich gemäß den Bestimmungen unter § 7.
§ 20. Weitere Bestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder es werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
2. Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
3. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von FLORALAVIE mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Abweichend davon kann ein Verbraucher mit Gegenforderungen (nur) dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt sind oder von FLORALAVIE anerkannt wurden.
4. Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, wobei FLORALAVIE weiterhin die Pflichten zur Erfüllung des Vertrages mit VERTRAGSPARTNER gegenüber diesem trägt.